zu § 2 "Normkategorien des Verwaltungsrechts"
Frage

 

  1. In der Literatur wird gelegentlich vertreten, daß Rechtsnormen (notwendig) aus "Tatbestand" und "Rechtsfolge" bestehen, also eine zweigliedrige ("binäre") Struktur haben. Trifft diese Auffassung zu?

 

 
 

 

 

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